Fachlich verantwortet von Dr. Sebastian Herfurth · Stand: Juni 2026

    Unternehmensübergabe & Steuer

    Die steuerliche Gestaltung entscheidet darüber, wie viel vom Verkaufserlös tatsächlich beim Unternehmer ankommt. Ein Überblick über die wichtigsten Hebel.

    Hinweis: Diese Seite ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung; konkrete Gestaltungsmöglichkeiten hängen von Rechtsform, Struktur und Einzelfall ab.

    Steuerliche Grundlagen der Unternehmensübergabe

    Die steuerliche Behandlung einer Unternehmensübergabe hängt von drei zentralen Faktoren ab: der Rechtsform des Unternehmens, der Transaktionsstruktur (Share Deal vs. Asset Deal) und dem Verwandtschaftsgrad bei familieninternen Übergaben.

    Die steuerliche Belastung einer Unternehmensübergabe kann je nach Rechtsform, Transaktionsstruktur und persönlicher Situation erheblich variieren. Eine frühzeitige Abstimmung mit Steuer- und Rechtsberatung hilft, zulässige Gestaltungsspielräume sauber zu prüfen.

    Share Deal vs. Asset Deal

    AspektShare DealAsset Deal
    GegenstandGesellschaftsanteileEinzelne Wirtschaftsgüter
    Verkäufer-SteuerTeileinkünfteverfahren (60%)Voller Steuersatz
    Käufer-VorteilKein Step-up der BuchwerteAbschreibung des Kaufpreises
    HaftungGesamte GesellschaftNur erworbene Assets
    VerträgeBleiben bestehenMüssen übertragen werden
    KomplexitätGeringerHöher
    Typisch beiGmbH-VerkäufenPersonengesellschaften, Teile

    Die 5 wichtigsten steuerlichen Gestaltungshebel

    01

    Fünftelregelung (§ 34 EStG)

    Die Fünftelregelung ist eine Tarifglättung: Der Veräußerungsgewinn wird für die Steuerberechnung rechnerisch gefünftelt, aber vollständig im Jahr der Veräußerung versteuert. Sie verteilt den Gewinn nicht über fünf Jahre.

    02

    Freibetrag (§ 16 Abs. 4 EStG)

    Ab dem 55. Lebensjahr oder bei dauerhafter Berufsunfähigkeit steht ein Freibetrag von 45.000 Euro zur Verfügung – einmalig im Leben.

    03

    Ermäßigter Steuersatz (§ 34 Abs. 3 EStG)

    Ab 55 Jahren kann ein ermäßigter Steuersatz (56% des durchschnittlichen Steuersatzes) auf den Veräußerungsgewinn angewendet werden.

    04

    Holdingstruktur

    Durch eine vorgelagerte Holdingstruktur können Veräußerungsgewinne aus GmbH-Anteilen zu 95% steuerfrei vereinnahmt werden (§ 8b KStG).

    05

    Earn-Out-Gestaltung

    Kaufpreisraten, die an zukünftige Ergebnisse gekoppelt sind, können die steuerliche Belastung zeitlich verteilen und optimieren.

    Schenkung- und Erbschaftsteuer bei der Übergabe

    Bei familieninternen Übergaben greifen die Begünstigungen des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes. Betriebsvermögen kann unter bestimmten Voraussetzungen zu 85% (Regelverschonung) oder sogar zu 100% (Optionsverschonung) steuerfrei übertragen werden.

    Regelverschonung (85%)

    • Lohnsumme: 400% über 5 Jahre halten
    • Behaltensfrist: 5 Jahre
    • Verwaltungsvermögen unter 90%

    Optionsverschonung (100%)

    • Lohnsumme: 700% über 7 Jahre halten
    • Behaltensfrist: 7 Jahre
    • Verwaltungsvermögen unter 20%

    Häufige steuerliche Fehler bei der Übergabe

    Zu späte Einbindung des Steuerberaters – Gestaltungsspielräume gehen verloren

    Fehlende Holding-Struktur – bei GmbH-Verkäufen ein teurer Fehler

    Vermischung von Betriebs- und Privatvermögen

    Nichtbeachtung der Lohnsummenregelung bei Schenkungen

    Keine Berücksichtigung der Grunderwerbsteuer bei immobilienhaltenden Gesellschaften

    Häufige Fragen zur Steuer bei der Übergabe

    Wie hoch ist die Steuer beim Unternehmensverkauf?

    Die Steuerlast hängt von der Rechtsform ab. Bei Kapitalgesellschaften (GmbH) fällt auf den Veräußerungsgewinn das Teileinkünfteverfahren an: 60% des Gewinns werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Bei Personengesellschaften gibt es Freibeträge und die Möglichkeit der Fünftelregelung. Die konkrete Belastung hängt vom Einzelfall ab und ist mit Steuerberatung zu klären.

    Was ist steuerlich günstiger: Asset Deal oder Share Deal?

    Für den Verkäufer ist ein Share Deal (Verkauf der Anteile) meist steuerlich vorteilhafter, da der Gewinn unter das Teileinkünfteverfahren fällt. Für den Käufer ist ein Asset Deal attraktiver, da er das erworbene Vermögen abschreiben kann. Die optimale Struktur hängt vom Einzelfall ab und sollte frühzeitig mit Steuerberatern gestaltet werden.

    Kann ich die Schenkungssteuer bei der Unternehmensübergabe vermeiden?

    Bei der unentgeltlichen Übergabe (Schenkung) greifen die Freibeträge des ErbStG und die Begünstigungen nach §§ 13a, 13b ErbStG. Bei Einhaltung der Lohnsummenregelung (5 Jahre) und der Behaltensfrist können bis zu 85% oder sogar 100% des Betriebsvermögens steuerfrei übertragen werden. Eine frühzeitige Planung ist jedoch essenziell.

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    Quellen

    Angaben nach bestem Wissen auf Basis der genannten Primärquellen. Keine Rechts- oder Steuerberatung.

    Diese Begriffe und Mechaniken sollten Sie kennen

    Kurz erklärt — mit Verlinkung in den passenden Tiefen-Artikel oder Glossar-Eintrag.

    Asset Deal vs. Share Deal — steuerlich

    Share Deal: Verkäufer nutzt häufig Teileinkünfteverfahren oder § 8b KStG (95 % steuerfrei für Kapitalgesellschaften). Asset Deal: Erwerber kann abschreiben, Verkäufer versteuert stille Reserven voll.

    Steuerliche Unterschiede Asset vs. Share Deal →

    Erbschaft- & Schenkungsteuer — Verschonung

    Bei begünstigtem Betriebsvermögen sind bis zu 85 % (Regel) oder 100 % (Options-) Verschonung möglich. Voraussetzungen: Lohnsumme und 5/7-jährige Behaltensfrist.

    Erbschaft- und Schenkungsteuer bei Nachfolge →

    § 6b EStG & Reinvestitionsrücklage

    Gewinne aus dem Verkauf bestimmter Wirtschaftsgüter können steuerneutral auf Reinvestitionen übertragen werden. Relevant bei strukturierter Vermögens-Übergabe.

    § 6b EStG-Rücklage im Glossar →

    Betriebsaufspaltung

    Wenn ein Inhaber Immobilien an seine Betriebs-GmbH vermietet, entsteht eine Betriebsaufspaltung. Bei Übergabe drohen Aufdeckung stiller Reserven — frühzeitige Strukturierung ist Pflicht.

    Betriebsaufspaltung im Glossar →

    Holdingstruktur vor Verkauf

    Eine vorgeschaltete Holding kann den Verkaufserlös unter § 8b KStG zu 95 % steuerfrei vereinnahmen. Vorlaufzeit von mindestens 7 Jahren beachten.

    Holdingstruktur im Glossar →

    Grunderwerbsteuer beim Share Deal

    Beim Share Deal mit Immobilien greift Grunderwerbsteuer bei Erwerb von ≥ 90 % der Anteile binnen 10 Jahren (§ 1 Abs. 2a/2b GrEStG). Strukturierung mit Co-Investor kann dies vermeiden.

    Grunderwerbsteuer im Glossar →