Fachlich verantwortet von Dr. Sebastian Herfurth · Stand: Juni 2026

    Ratgeber Arbeitsrecht & Nachfolge

    Mitarbeiterschutz bei Betriebsübergabe: Was Inhaber über § 613a BGB wissen müssen

    Für viele Inhaber im deutschen Mittelstand sind die Angestellten weit mehr als nur Personal – sie sind das Rückgrat des Erfolgs. Der § 613a BGB regelt den automatischen Übergang von Arbeitsverhältnissen und schützt die Belegschaft vor negativen Folgen durch den Eigentümerwechsel.

    Was bedeutet der Betriebsübergang für KMU-Inhaber konkret?

    Ein Betriebsübergang im Sinne des § 613a BGB liegt vor, wenn ein Unternehmen oder ein Betriebsteil durch ein Rechtsgeschäft auf einen neuen Inhaber übergeht und dabei die wirtschaftliche Einheit gewahrt bleibt.

    Der Käufer tritt automatisch in alle Rechte und Pflichten der bestehenden Arbeitsverhältnisse ein. Sie können die Mitarbeiter beim Unternehmensverkauf nicht einfach kündigen, um den Betrieb „sauber" zu übergeben.

    Ein Verstoß gegen diese Regeln kann den gesamten Verkaufsprozess rechtlich angreifbar machen und hohe Schadensersatzforderungen nach sich ziehen.

    Die häufigsten Fehler beim Umgang mit Mitarbeitern

    Fehlende oder fehlerhafte Unterrichtung

    Ist das Schreiben fehlerhaft, beginnt die Widerspruchsfrist (ein Monat) nicht zu laufen – Mitarbeiter könnten theoretisch noch nach Jahren dem Übergang widersprechen.

    Kündigungen wegen des Betriebsübergangs

    Solche Kündigungen sind gemäß § 613a Abs. 4 BGB unwirksam. Nur Kündigungen aus anderen Gründen halten vor dem Arbeitsgericht stand.

    Zu späte Kommunikation

    Wenn die Gerüchteküche brodelt, bevor Sie offiziell informieren, riskieren Sie die Abwanderung von Leistungsträgern ("Key People"). Das senkt sofort den Firmenwert.

    Versprechen, die der Käufer nicht halten kann

    Geben Sie keine Zusagen über künftige Gehaltserhöhungen oder Jobgarantien ab, die nicht im Kaufvertrag fixiert sind.

    Die 4 Säulen des § 613a BGB im Überblick

    Automatischer Eintritt

    Der neue Inhaber übernimmt die Arbeitsverträge so, wie sie bestehen – inklusive Dienstjahren, Urlaubsansprüchen und betrieblicher Altersvorsorge.

    Schutz kollektivrechtlicher Regelungen

    Arbeitsbedingungen aus Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen genießen bei einem Betriebsübergang besonderen Schutz und sollten rechtlich geprüft werden.

    Schutz vor Kündigung wegen Übergangs

    Kündigungen allein wegen des Betriebsübergangs sind nach § 613a Abs. 4 BGB unwirksam; andere Kündigungsgründe sind gesondert zu prüfen.

    Gesamtschuldnerische Haftung

    Der bisherige Arbeitgeber haftet neben dem neuen Inhaber für Verpflichtungen, die vor dem Übergang entstanden sind (für ein Jahr).

    Schritt-für-Schritt: Die richtige Informationspolitik

    Schritt 1: Käufer-Commitment klären

    Klären Sie im Vorfeld (im Letter of Intent), wie der Käufer zur Belegschaft steht. Ein Käufer, der die Kultur schätzt, ist für die Mitarbeiter leichter zu akzeptieren.

    Schritt 2: Unterrichtsschreiben erstellen

    Dieses Dokument muss präzise über Grund des Übergangs, rechtliche, wirtschaftliche und soziale Folgen sowie geplante Maßnahmen informieren. Lassen Sie dies zwingend juristisch prüfen!

    Schritt 3: Timing der Verkündung

    Informieren Sie erst die Führungsebene und zeitnah danach die gesamte Belegschaft in einer Betriebsversammlung, idealerweise zusammen mit dem neuen Käufer.

    Schritt 4: Widerspruchsmanagement

    Mitarbeiter haben einen Monat Zeit, dem Übergang schriftlich zu widersprechen. In diesem Fall bleibt das Arbeitsverhältnis bei Ihnen bestehen.

    Steuerliche & rechtliche Aspekte: Die Haftungsfalle

    Auch nach dem Verkauf sind Sie nicht sofort aus der Verantwortung. Gemäß § 613a Abs. 2 BGB haften Sie als bisheriger Arbeitgeber für Verpflichtungen, die vor dem Übergang entstanden sind und vor Ablauf eines Jahres fällig werden:

    Ausstehende Urlaubsabgeltungen

    Überstundenvergütungen

    Beiträge zur Berufsgenossenschaft oder Sozialversicherung

    Rückstellungen für betriebliche Altersvorsorge

    Wann sollten Sie einen Experten hinzuziehen?

    Das Arbeitsrecht beim Betriebsübergang ist hochgradig formalistisch. Ein spezialisierter Anwalt ist notwendig, wenn:

    Ein Betriebsrat existiert (hier gelten zusätzliche Beteiligungsrechte).

    Unterschiedliche Tarifverträge beim Käufer und Verkäufer aufeinandertreffen.

    Eine Restrukturierung zeitgleich mit dem Verkauf geplant ist.

    Leistungsträger durch spezielle Halte-Prämien ("Stay-Bonuses") abgesichert werden sollen.

    FAQ – Häufig gestellte Fragen

    Planen Sie die Kommunikation Ihres Betriebsübergangs?

    Ihre Mitarbeiter sind das wertvollste Asset Ihres Unternehmens. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung der Unterrichtsschreiben und moderieren den Übergangsprozess.

    Quellen

    Angaben nach bestem Wissen auf Basis der genannten Primärquellen. Keine Rechts- oder Steuerberatung.