Wir sprechen Ihre Sprache
Begriffe, die in Ihrem Betrieb jeden Tag fallen
Wer Ihr Unternehmen kaufen will, muss verstehen, wovon Ihre Leute reden. Das ist unser Wortschatz.
VermögensberichtSeit dem WEMoG legen Sie jährlich nach § 28 Abs. 4 WEG den Stand der Erhaltungsrücklage und das wesentliche Gemeinschaftsvermögen offen.
AbrechnungsspitzeÜber die Jahresabrechnung beschließt die Gemeinschaft nur noch die Nachschüsse oder Anpassungen. Das ganze Zahlenwerk steht nicht mehr zur Abstimmung.
BeschlusssammlungDie Liste nach § 24 Abs. 7 WEG, die Sie nach jeder Versammlung unverzüglich nachtragen müssen.
ErhaltungsrücklageDas frühere Instandhaltungsgeld, um das in jeder Versammlung über Höhe und Entnahmen gestritten wird.
Zertifizierter VerwalterSeit Dezember 2023 kann jeder Eigentümer einen Verwalter nach § 26a WEG verlangen.
SonderhonorarDie Vergütung außerhalb der Grundpauschale, etwa für Sanierungsbegleitung, Mahnverfahren oder Zusatzversammlungen.
AbrechnungsfristDie Betriebskostenabrechnung muss dem Wohnungsmieter binnen zwölf Monaten zugehen, sonst entfällt die Nachforderung nach § 556 Abs. 3 BGB.
CO2-KostenaufteilungSeit 2023 teilen Sie die CO2-Kosten der Heizung nach dem Stufenmodell des CO2KostAufG zwischen Vermieter und Mieter.
Ihr Jahr, wie wir es kennen
Januar bis MaiKontenabschluss, Heizkostenabrechnungen vom Messdienst einspielen, Jahresabrechnungen und Vermögensberichte erstellen.
April bis JuliETV-Saison: Einladungen mit drei Wochen Frist, Abende in Gemeindesälen, danach Protokolle und Beschlusssammlung.
August bis OktoberBeschlossene Erhaltungsmaßnahmen vergeben, Handwerker steuern, Wirtschaftspläne für das Folgejahr vorbereiten.
November bis MärzWinterdienst und Heizungsausfälle, Betriebskostenabrechnungen vor Jahresende zustellen, Verträge und Bestellungen prüfen.
Systeme, mit denen wir in dieser Branche arbeiten:DOMUSHaufe PowerHausKarthagoImmoware24iX-Hauscasavifacilioo