Kündigungsschutz nach Betriebsübergang
§ 613a BGB ist die zentrale Norm: Bei einem Betriebsübergang gehen alle Arbeitsverhältnisse automatisch auf den Käufer über — mit allen Rechten und Pflichten.
Eine Kündigung wegen des Betriebsübergangs ist unwirksam. Allerdings: Betriebsbedingte Kündigungen aus anderen Gründen bleiben nach Ablauf einer Übergangsfrist möglich.
- Automatischer Übergang aller Arbeitsverhältnisse
- Kündigung wegen Betriebsübergang = unwirksam
- Arbeitnehmer haben Widerspruchsrecht
- 1 Jahr Sperrfrist für Vertragsänderungen
Betriebsrat & Mitbestimmung
Existiert ein Betriebsrat, muss dieser vor dem Verkauf informiert werden (§ 111 BetrVG bei Unternehmen > 20 Mitarbeiter). Unterlassung kann den Verkauf nicht stoppen, aber Schadensersatzansprüche auslösen.
Der Betriebsrat hat Beratungsrecht, kein Vetorecht. Aber: Interessenausgleich und Sozialplan können verhandelt werden und Kosten verursachen.
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Änderung von Arbeitsbedingungen
Nach dem Betriebsübergang darf der Käufer Arbeitsbedingungen 1 Jahr lang nicht zuungunsten der Arbeitnehmer ändern (§ 613a Abs. 1 S. 2 BGB).
Danach: Änderungen sind möglich, aber nur im Rahmen der allgemeinen arbeitsrechtlichen Regeln (Änderungskündigung, einvernehmliche Änderung, Betriebsvereinbarung).
Was Käufer von Dir erwarten
Käufer erwarten vollständige Transparenz über: Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen, Pensionszusagen, variable Vergütung, offene Rechtsstreitigkeiten und Altersteilzeit-Vereinbarungen.
Due-Diligence-Tipp: Bereiten Sie eine vollständige Personalübersicht vor — das beschleunigt den Prozess und erhöht das Vertrauen des Käufers.
Häufige Fragen
Weiterführende Inhalte
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- Glossar Unternehmensnachfolge & M&A
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Wer wir sind
Generation Tech Partners ist eine unternehmerisch geführte Beteiligungsgesellschaft für Unternehmensnachfolge im deutschen Mittelstand. Wir erwerben profitable B2B-Dienstleistungsunternehmen mit institutionellem Fondskapital und entwickeln sie langfristig operativ und durch KI weiter. Wir sind Käufer, kein M&A-Berater.
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