Die wichtigsten Klauseln
Nachfolge-relevante Klauseln im Gesellschaftervertrag: Nachfolgeklausel, Einziehungsklausel, Abfindungsklausel, Vorkaufsrechte und Wettbewerbsverbote.
Diese Klauseln bestimmen, was passiert, wenn ein Gesellschafter ausscheidet — ob durch Verkauf, Tod oder Streit. Ohne klare Regelungen drohen jahrelange Rechtsstreitigkeiten.
- Nachfolgeklausel: Wer darf nachfolgen?
- Abfindungsklausel: Zu welchem Preis?
- Vorkaufsrecht: Wer hat Vorrang?
- Wettbewerbsverbot: Wie lange?
Drag-Along & Tag-Along Rechte
Drag-Along: Der Mehrheitsgesellschafter kann den Minderheitsgesellschafter zwingen, seine Anteile ebenfalls zu verkaufen. Wichtig bei PE-Transaktionen, um einen 100 %-Verkauf zu ermöglichen.
Tag-Along: Der Minderheitsgesellschafter hat das Recht, seine Anteile zu denselben Konditionen zu verkaufen wie der Mehrheitsgesellschafter. Schützt vor unfairer Benachteiligung.
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Sperrfristen & Lock-ups
Lock-up-Klauseln verhindern, dass Gesellschafter ihre Anteile kurzfristig verkaufen — typisch sind Sperrfristen von 2–5 Jahren nach Eintritt.
Diese Klauseln schützen das Unternehmen vor instabilen Gesellschafterstrukturen und geben Investoren Planungssicherheit.
Fallstudien von Konflikten
Ohne klare Nachfolgeklauseln: Ein Gesellschafter stirbt, die Erben wollen nichts mit dem Unternehmen zu tun haben, fordern aber sofortige Abfindung zum Verkehrswert — das kann das Unternehmen in die Insolvenz treiben.
Mit Nachfolgeklausel: Der Gesellschaftervertrag regelt, dass Anteile zunächst den verbleibenden Gesellschaftern angeboten werden müssen — zu einem fair definierten Preis und mit Zahlungsziel.
Häufige Fragen
Weiterführende Inhalte
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- Asset Deal vs. Share Deal
- Mitarbeiterübergang nach § 613a BGB
- Unternehmensverkauf vorbereiten
- Glossar Unternehmensnachfolge & M&A
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