Wann und wie Mitarbeiter informieren?
Timing ist entscheidend: Zu früh erzeugt Unsicherheit, zu spät schafft Misstrauen. Die goldene Regel: Schlüsselmitarbeiter 3–6 Monate vor Closing einweihen, das restliche Team am Tag des Closings.
- Persönliche Gespräche mit Key People führen
- Klare Botschaft: Arbeitsplätze sind gesichert (§613a BGB)
- Positives Zukunftsbild vermitteln: Neue Chancen durch neuen Eigentümer
- Fragen zulassen und ehrlich beantworten
Schlüsselmitarbeiter binden
Die größte Gefahr bei einer Nachfolge ist der Verlust von Key People. Retention-Pakete sichern kritische Mitarbeiter:
- Stay-Boni: 3–12 Monatsgehälter bei Verbleib für 1–2 Jahre
- Karriereperspektiven unter dem neuen Eigentümer aufzeigen
- Managementbeteiligung als langfristiger Anreiz
- Frühzeitige Einbindung in die Transition-Planung
Bereit, Ihr KI-Potenzial zu entdecken?
Kommunikationsplan erstellen
Ein strukturierter Kommunikationsplan verhindert Gerüchte und Unsicherheit. Planen Sie für jede Stakeholder-Gruppe den richtigen Zeitpunkt, Kanal und Inhalt der Information.
Arbeitsrechtliche Grundlagen
§613a BGB schützt Arbeitnehmer bei Betriebsübergang: Alle Arbeitsverträge gehen automatisch auf den neuen Eigentümer über. Kündigungen wegen des Betriebsübergangs sind unwirksam. Zusätzliche Garantien können im Kaufvertrag vereinbart werden.
Häufige Fragen
Weiterführende Inhalte
- Leitfaden Unternehmensnachfolge im Mittelstand
- Asset Deal vs. Share Deal
- Mitarbeiterübergang nach § 613a BGB
- Unternehmensverkauf vorbereiten
- Glossar Unternehmensnachfolge & M&A
- GTP-Nachfolge-Index 2026 (Marktdaten)
- Für M&A-Berater: Deals einreichen
- Unternehmensnachfolge
- Mitarbeiterschutz bei Betriebsübergabe
Weitere Ratgeber
Wer wir sind
Generation Tech Partners ist eine unternehmerisch geführte Beteiligungsgesellschaft für Unternehmensnachfolge im deutschen Mittelstand. Wir erwerben profitable B2B-Dienstleistungsunternehmen mit institutionellem Fondskapital und entwickeln sie langfristig operativ und durch KI weiter. Wir sind Käufer, kein M&A-Berater.
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