Schenkungsteuer vs. Erbschaftsteuer
Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer folgen denselben Regeln (ErbStG) — aber die Schenkung bietet einen entscheidenden Vorteil: Sie können den Zeitpunkt selbst wählen und die Freibeträge alle 10 Jahre neu nutzen.
Bei der Erbschaft hingegen fällt alles auf einmal an — oft mit höherer Steuerlast und weniger Gestaltungsspielraum.
Die Freibeträge (Familie vs. Andere)
Die persönlichen Freibeträge hängen vom Verwandtschaftsgrad ab: Ehepartner 500.000 €, Kinder 400.000 €, Enkel 200.000 €, Geschwister 20.000 €, Nichtverwandte 20.000 €.
Diese Freibeträge gelten pro Schenker und pro Beschenktem — und erneuern sich alle 10 Jahre. Bei rechtzeitiger Planung können so Millionenwerte steuerfrei übertragen werden.
- Ehepartner: 500.000 €
- Kinder: 400.000 €
- Enkel: 200.000 €
- Geschwister/Fremde: 20.000 €
- Alle 10 Jahre erneuerbar
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Stufenweise Übertragung
Die Königsdisziplin: Über 20–30 Jahre hinweg schrittweise Unternehmensanteile übertragen und dabei die Freibeträge mehrfach ausschöpfen.
Beispiel: Bei 2 Kindern und einem Firmenwert von 4 Mio. € können in 20 Jahren 3,2 Mio. € steuerfrei übertragen werden — plus die Betriebsvermögensverschonung.
Nießbrauch-Gestaltungen
Der Nießbrauch ist ein mächtiges Instrument: Sie übertragen das Eigentum, behalten aber die Erträge (Dividenden, Mieten) — und reduzieren gleichzeitig den steuerpflichtigen Wert um 30–60 %.
Vorsicht: Die Gestaltung muss wirtschaftlich sinnvoll sein und vor dem Finanzamt standhalten. Eine rein steuerlich motivierte Nießbrauchgestaltung kann angefochten werden.
Häufige Fragen
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