Was ist ein Veräußerungsgewinn?
Der Veräußerungsgewinn ist die Differenz zwischen dem Verkaufserlös und dem steuerlichen Buchwert Ihres Unternehmens, abzüglich der Veräußerungskosten (Berater, Notar, etc.).
Formel: Veräußerungsgewinn = Verkaufserlös − Buchwert − Veräußerungskosten.
Einkommensteuer-Sätze
Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften: Der Veräußerungsgewinn unterliegt der Einkommensteuer (bis 45 % + Soli). Aber: §§ 16, 34 EStG bieten Vergünstigungen.
Für GmbH-Anteile (natürliche Person als Verkäufer): Teileinkünfteverfahren — nur 60 % des Gewinns sind steuerpflichtig. Effektiver Steuersatz: ca. 27 %.
- Einzelunternehmen: bis 45 % + Soli
- § 34 EStG: Fünftelregelung (Progression)
- GmbH-Anteile: 60 % steuerpflichtig
- Freibetrag: 45.000 € (ab 55 Jahre)
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Ermäßigte Besteuerung & Freibetrag
Ab 55 Jahre oder bei dauernder Berufsunfähigkeit: Freibetrag von 45.000 € auf den Veräußerungsgewinn (§ 16 Abs. 4 EStG) — einmalig im Leben nutzbar.
Die Fünftelregelung (§ 34 EStG) ist eine Tarifglättung: Für die Steuerberechnung wird der Gewinn rechnerisch gefünftelt, versteuert wird er aber vollständig im Jahr der Veräußerung.
Optimierungsoptionen
Timing: Den Verkauf in ein einkommensschwaches Jahr legen, um von niedrigerer Progression zu profitieren.
Strukturierung: Teilverkauf über mehrere Jahre, Earn-out-Gestaltungen oder Holdingstrukturen können die Steuerlast optimieren.
Wichtig: Jede Gestaltung muss frühzeitig (12–24 Monate vor Verkauf) geplant werden. Nachträgliche Steueroptimierung ist kaum möglich.
Häufige Fragen
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