Die Freibeträge verstehen
Das Erbschaftsteuerrecht bietet zwei zentrale Vergünstigungen für Betriebsvermögen: Die Regelverschonung (85 % steuerfrei) und die Optionsverschonung (100 % steuerfrei) nach §§ 13a, 13b ErbStG.
Die Regelverschonung greift automatisch: 85 % des begünstigten Betriebsvermögens sind steuerfrei, wenn die Haltefristen eingehalten werden.
- Regelverschonung: 85 % steuerfrei
- Optionsverschonung: 100 % steuerfrei (Antrag)
- Persönlicher Freibetrag: 400.000 € (Kinder)
- Kombination mit Schenkung möglich
Die Sperrfrist-Regel (5 Jahre)
Die Steuervergünstigung ist an Bedingungen geknüpft: Bei der Regelverschonung muss der Betrieb 5 Jahre fortgeführt werden, bei der Optionsverschonung 7 Jahre.
Innerhalb der Sperrfrist: Die Lohnsumme muss mindestens 400 % (Regelverschonung) bzw. 700 % (Optionsverschonung) der Ausgangslohnsumme erreichen.
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Optimierungsstrategien
Strategie 1: Stufenweise Übertragung über mehrere Jahre, um persönliche Freibeträge mehrfach zu nutzen (alle 10 Jahre erneuern sich die Freibeträge).
Strategie 2: Bereinigung des Verwaltungsvermögens vor der Übergabe — Grundstücke, Wertpapiere und liquide Mittel, die nicht betriebsnotwendig sind, gefährden die Verschonung.
Strategie 3: Kombination aus Schenkung und Verkauf — ein Teil wird steuerfrei übertragen, der Rest zum Marktwert verkauft.
- Stufenweise Übertragung (10-Jahres-Frist)
- Verwaltungsvermögen bereinigen
- Kombination Schenkung + Verkauf
- Nießbrauch-Gestaltungen nutzen
Disclaimers zu Steuerberatung
Wichtig: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Die Erbschaftsteuer-Gestaltung ist hochkomplex und hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.
Empfehlung: Konsultieren Sie einen Steuerberater mit Spezialisierung auf Unternehmensnachfolge — idealerweise 3–5 Jahre vor der geplanten Übergabe.
Häufige Fragen
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