Die drei Steuerarten bei Nachfolge
Je nach Nachfolgeform greifen unterschiedliche Steuerarten. Die richtige Kombination entscheidet über den Nettoerlös.
Erbschaftsteuer bei Vererbung
Bei der Vererbung eines Unternehmens greifen die Freibeträge (400.000 EUR für Kinder) und die Verschonungsregeln für Betriebsvermögen (85% oder 100% Befreiung). Voraussetzung: Einhaltung der Lohnsummenregelung und 5- oder 7-Jahres-Haltefrist.
Einkommensteuer bei Verkauf
Beim Verkauf wird der Veräußerungsgewinn versteuert. Ab dem 55. Lebensjahr oder bei dauernder Berufsunfähigkeit gibt es den Freibetrag von 45.000 EUR und den ermäßigten Steuersatz (56% des persönlichen Steuersatzes). Diese Vergünstigung kann nur einmal im Leben genutzt werden.
Schenkungsteuer bei Übertragung
Die vorweggenommene Erbfolge (Schenkung zu Lebzeiten) nutzt dieselben Freibeträge wie die Erbschaft — kann aber alle 10 Jahre erneut genutzt werden. Eine stufenweise Übertragung über 20–30 Jahre maximiert die steuerfreien Beträge.
Steueroptimierung bei Unternehmensverkauf
Mehrere Strategien können die Steuerlast bei der Nachfolge erheblich reduzieren:
- Rechtzeitige Umstrukturierung in eine Holdingstruktur (mindestens 5 Jahre vor Verkauf)
- Nutzung der Freibeträge für Veräußerungsgewinne ab 55 Jahren
- Share Deal statt Asset Deal zur Reduzierung der Steuerlast
- Gestaffelte Übertragung bei Familienschenkungen (10-Jahres-Frist)
- Verlagerung von nicht betriebsnotwendigem Vermögen vor dem Verkauf
Bereit, Ihr KI-Potenzial zu entdecken?
Häufige Steuerfallen bei Nachfolge
Diese Fehler sehen wir in der Praxis besonders häufig:
- Zu späte Steuerplanung — unter 2 Jahren Vorlauf sind viele Gestaltungen nicht mehr möglich
- Verstoß gegen Lohnsummenregelung nach Erbschaft/Schenkung
- Fehlerhafte Bewertung führt zu überhöhter Steuerlast
- Verkauf von Privatvermögen zusammen mit Betriebsvermögen
- Keine Abstimmung zwischen Erbschaftsteuer- und Einkommensteuerberater
Wann Sie einen Steuerberater hinzuziehen sollten
Die Antwort ist einfach: sofort. Steuerliche Optimierung bei der Nachfolge erfordert langfristige Planung. Ein auf M&A spezialisierter Steuerberater sollte mindestens 3–5 Jahre vor dem geplanten Übergabezeitpunkt eingebunden werden.
Hinweis: Dieser Artikel dient der Information und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Steuerliche Gestaltungen sollten immer mit einem qualifizierten Steuerberater abgestimmt werden.
Häufige Fragen
Weiterführende Inhalte
- Leitfaden Unternehmensnachfolge im Mittelstand
- Asset Deal vs. Share Deal
- Mitarbeiterübergang nach § 613a BGB
- Unternehmensverkauf vorbereiten
- Glossar Unternehmensnachfolge & M&A
- GTP-Nachfolge-Index 2026 (Marktdaten)
- Für M&A-Berater: Deals einreichen
- Unternehmensnachfolge Mittelstand
- Erbschaftsteuer Freibeträge
- Steuern Unternehmensverkauf
Weitere Ratgeber
Wer wir sind
Generation Tech Partners ist eine unternehmerisch geführte Beteiligungsgesellschaft für Unternehmensnachfolge im deutschen Mittelstand. Wir erwerben profitable B2B-Dienstleistungsunternehmen mit institutionellem Fondskapital und entwickeln sie langfristig operativ und durch KI weiter. Wir sind Käufer, kein M&A-Berater.
Startbereit? Sprechen Sie direkt mit dem Käufer — vertraulich und unverbindlich.