Wie der Veräußerungsgewinn besteuert wird
Der Veräußerungsgewinn ist die Differenz zwischen Kaufpreis und Buchwert Ihrer Anteile. Er wird grundsätzlich mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert — bei Spitzenverdienern also mit bis zu 45% plus Solidaritätszuschlag.
- Ab 55 Jahren: Freibetrag von 45.000 EUR auf den Veräußerungsgewinn
- Ermäßigter Steuersatz: 56% des durchschnittlichen Steuersatzes (einmalig)
- Bei GmbH-Anteilen: Teileinkünfteverfahren — nur 60% des Gewinns werden versteuert
Optimierungsstrategien
Mehrere legale Strategien können Ihre Steuerlast beim Verkauf reduzieren:
- Holding-Struktur: Verkauf über eine GmbH — nur 5% des Gewinns werden besteuert
- Zeitpunkt des Verkaufs: Nach dem 55. Geburtstag für Freibetrag und ermäßigten Satz
- Gestaffelte Übertragung: Kombination aus Schenkung und Verkauf zur Freibetrag-Nutzung
- Nicht betriebsnotwendiges Vermögen vor dem Verkauf entnehmen
Steuerberater frühzeitig einbinden
Die steuerliche Gestaltung muss 2–5 Jahre vor dem Verkauf beginnen. Eine Holding-Umstrukturierung beispielsweise erfordert eine Sperrfrist von 7 Jahren, um die steuerlichen Vorteile voll zu nutzen. Ihr Steuerberater sollte auf M&A spezialisiert sein — nicht jeder Steuerberater kennt die Besonderheiten von Unternehmensverkäufen.
Hinweis: Dieser Artikel dient der Orientierung und ersetzt keine individuelle Steuerberatung.
Häufige Fragen
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